Laufende Trilog-Verhandlungen zum EU-Lieferkettengesetz

Aktuell verhandeln Kommission, Rat und Parlament gemeinsam über das EU-Lieferkettengesetz. Jetzt gilt es, die Schwachstellen in den Vorschlägen für das Gesetz nachzubessern, damit es Menschen und Umwelt wirksam schützen kann.

Das EU-Lieferkettengesetz befindet sich auf der Zielgeraden. Mit der Abstimmung des EU-Parlaments am 01. Juni 2023 positionierte sich auch der letzte Akteur zur Corporate Sustainable Due Diligence Directive (CSDDD). Momentan läuft die finale Verhandlungsphase, der Trilog. Dabei verhandeln die EU-Kommission, der Ministerrat und das EU-Parlament über die finale Ausgestaltung des EU-Lieferkettengesetzes.

Das heißt: Jetzt wird entschieden, wie wirksam das EU-Lieferkettengesetz Menschenrechte, Klima und Umwelt vor negativen Auswirkungen des globalen Wirtschaftens schützen kann. Die Vorschläge der drei EU-Organe unterscheiden sich in vielen Punkten. Dabei geht das Parlament in einigen Fragen weiter als Kommission oder Rat und schlägt wegweisende Verbesserungen vor. Schwachstellen finden sich jedoch in allen Positionen. Darum müssen wir uns jetzt gemeinsam dafür einsetzen, dass die Verhandler*innen im Trilog die Schwächen beheben.

#WiesoWeshalbDarum – Postkartenaktion

Bei den Verhandlungen spielt auch die Bunderegierung eine wichtige Rolle. Lasst uns deshalb gemeinsam an die Politiker*innen in Deutschland appellieren – mit unseren Aktionspostkarten. Hier findet ihr eine Aktionsanleitung, wie ihr die Postkarten z.B. mit euren Mitgliedern, auf Veranstaltungen oder bei Info-Ständen nutzen könnt. So machen wir Politiker*innen jetzt aufmerksam auf die vielen guten Gründe für ein starkes EU- Lieferkettengesetz!

Für Klima und Umwelt, für Zugang zu Recht, für Stakeholder*innen

Nachbesserungen fordern wir in vielen Bereichen. Doch was sind unsere wichtigsten Forderungen?

Die fortschreitendende Klimakrise und gravierende Umweltzerstörungen, auch durch Unternehmen, machen deutlich: Wir brauchen eine umfassende Sorgfaltspflicht für Umweltgüter wie Luft, Boden, Wasser, Klima und Biodiversität. Außerdem müssen Pläne zur Einhaltung des 1,5-Grad-Ziels konkretisiert werden. Das EU-Parlament hat dafür schon gute Vorschläge geliefert. Mehr Informationen zu unseren Forderungen für Klima und Umwelt findet ihr hier.

Das schönste Gesetz bringt nichts, wenn es den Betroffenen nicht hilft, zu ihrem Recht zu kommen. Damit Betroffene vor Gericht nicht von vorn herein chancenlos gegen Unternehmen bleiben, fordern wir eine faire Verteilung der Beweislast. Mehr Informationen zu unseren Forderungen für Zugang zu Recht findest ihr hier.

Doch am besten sollte es zu Schäden gar nicht erst kommen. Dafür müssen im ganzen Sorgfaltsprozess Stakeholder*innen, Betroffene und Rechteinhabende sinnvoll eingebunden werden. Es gibt vom Parlament gute Vorschläge – wichtige Gruppen wie Umwelt- und Menschenrechtverteidiger*innen fehlen darin aber.

Schlupflöcher müssen noch geschlossen werden

Schlupflöcher darf es in dem Gesetz nicht geben. Es muss deshalb für die ganze Wertschöpfungskette gelten, lückenlos, rauf und runter. Insbesondere mit Blick auf die Verwendung von gefährlichen Produkten, Pestiziden, Waffen oder auch Maschinen für den Bergbau ist Sorgfalt geboten. Bei der Haftung sollten keine pauschalen Ausnahmen gemacht werden für Unternehmen, die z.B. Zertifikate nutzen oder an Brancheninitiativen teilnehmen. Und natürlich muss die Pflicht, Menschenrechte zu achten, das Klima und die Umwelt zu schützen, in gleichem Umfang für alle Sektoren gelten, auch für die Finanzbranche.

Lest hier noch einmal unsere Anforderungen an ein wirksames EU-Lieferkettengesetz.

Die Trilog-Verhandlungen entscheiden darüber, was wir für ein EU-Lieferkettengesetzes bekommen. Die deutsche Bundesregierung hat dabei eine wichtige Verhandlungsposition. Lasst uns darum noch einmal gemeinsam deutlich machen, dass wir alle ein starkes EU-Lieferkettengesetz unterstützen!